Wohngebäudeversicherung

Wer sollte eine Wohngebäudeversicherung abschließen?

Obwohl es in Deutschland keine Versicherungspflicht für Wohngebäude gibt, sollte doch jeder der ein eigenes Wohngebäude besitzt, dieses versichern.

Denn der Kauf einer Immobilie ist für Dich, wie für viele andere Menschen, die größte Investition im Leben. Hier hast Du sehr viel Geld investiert und daher ist es sehr wichtig, dass Du Dein Wohngebäude versicherst.

Was ist versichert?

Die Wohngebäudeversicherung zahlt für Schäden die sowohl am Gebäude als auch am festen eingebauten Inventar entstehen. Dazu gehören z.B. Heizungsanlagen, der fest verlegte Fußboden oder auch die Einbauküche. Also alles was fest mit dem Wohngebäude verbunden ist.

Wenn Du also Dein Wohngebäude in die Hand nehmen würdest, es umdrehst und alles was dann nicht herausfällt ist in der Wohngebäudeversicherung versichert. Alles das was herausgefallen ist, gehört zur Hausratversicherung.

Versichert ist das Gebäude, als auch das fest eingebaute Inventar gegen Schäden, die entstehen durch:

  • Feuer
  • Leitungswasser
  • Sturm-/Hagelschäden

Diese Gefahren kann man auch einzeln versichern. Was definitiv nicht zu empfehlen ist.

  • Der Baustein Feuer zahlt bei Schäden am Haus die durch, Brand, Blitzschlag, Explosion oder Implosion, entstehen.
  • Der Baustein Leitungswasser kommt für Schäden auf die durch Leitungswasser, Frost- und anderen Bruchschäden entstehen. Falls die Leitungsrohre also altersbedingt brechen oder Frost die Leitungen zum brechen bringen, greift hier die Versicherung. Der Baustein Leitungswasser wird übrigens am meisten in der Wohngebäudeversicherung in Anspruch genommen.
  • Der Baustein Sturm-/Hagelschäden zahlt bei Sturmschäden ab Windstärke 8 und bei Hagelschäden. Etwa, wenn das Dach abgedeckt wird und repariert werden muss. Sie kommt auch für Folgeschäden auf, zum Beispiel wenn es aufgrund des abgedeckten Dachs in die Wohnung hineinregnet.

Was ist noch versichert:

Bei vielen Versicherungen ist der Leistungskatalog noch wesentlich umfangreicher. So sind z.B. Graffitischäden, umgestürzte Bäume, Rauch- und Rußschäden oder die Wiederherstellung der Gartenanlage nach einem Versicherungsfall mitversichert. Hier solltest Du unbedingt den Leistungskatalog des jeweiligen Versicherers überprüfen und für Dich entscheiden, welche zusätzliche Absicherung Dir wichtig ist.

Was ist nicht versichert:

  • Unfertige Gebäude: Die Versicherung zahlt erst, nachdem das Gebäude fertiggestellt wurde. Während des Baus kann man sich stattdessen zum Beispiel über eine Feuerrohbauversicherung absichern. Sobald das Gebäude dann fertig gestellt ist wird diese in eine Wohngebäudeversicherung umgewandelt, hierzu unbedingt den Versicherer kontaktieren.
  • Brand – Die Feuerversicherung zahlt nicht, wenn Du etwas bewusst anzündest.
  • Wasser – Die Leitungswasserversicherung kommt nicht auf für Grundwasserschäden, Überschwemmung und witterungsbedingten Rückstau. Wer ein Aquarium oder Wasserbett besitzt, sollte darauf achten, dass auch Schäden, die durch Wasseraustritt entstehen, durch den Vertrag abgedeckt sind.
  • Sturm – Die Sturmversicherung muss nicht zahlen, wenn sich die Schäden bei einer Sturmstärke unter 8 ereignet haben.
  • Krieg  Die Versicherung trägt keine Schäden, die durch Krieg entstanden sind.

 Worauf solltest Du achten?

Sehr wichtig ist, dass die Versicherung auch Schäden infolge grober Fahrlässigkeit abdeckt.

Verursachst Du einen Schaden vorsätzlich oder grob fahrlässig, zahlt Deine Versicherung in aller Regel nicht.

Ein Beispiel: Du heizt im Winter nicht und deshalb bricht ein Wasserrohr. Bei einem Tarif, der die Folgen grob fahrlässigen Handelns nicht einschließt, zahlt die Versicherung nicht. Wir empfehlen daher, grobe Fahrlässigkeit immer mit abzusichern. Manche Gesellschaften schreiben, dass grob Fahrlässigkeit mitversichert ist. Im kleingedruckten steht dann bis zu welcher Summe dies eingeschlossen ist. Wichtig ist, dass grob Fahrlässigkeit bis zur Versicherungssumme, also 100% mitversichert ist.

Weitere Merkmale, die Du mitversichern solltest, sind Abbruch- und Aufräum-, Bewegungs- und Schutzkosten. Ebenso eingeschlossen sein sollten die Folgen von Überspannungsschäden und Mehrkosten durch behördliche Auflagen oder wenn die Dekontamination von Erdreich erforderlich wird.

Der Versicherungsschutz sollte zudem Wasserzu- und Wasserableitungsrohre einschließen – und zwar sowohl auf dem Versicherungsgrundstück als auch außerhalb des Versicherungsgrundstück. Außerdem sollten Schäden am Gebäude, die durch Einbrüche entstehen, mitversichert sein.

In der Regel ist der Baustein Elementar nicht in der Grundabsicherung mitversichert.

Der Baustein Elementar schützt Dich vor den Kosten, die Entstehen, durch Schäden infolge Überschwemmung, Erdbeben, Erdrutsch, eine Lawine oder Starkregen. Da diese Gefahren immer häufiger eintreten ist es mein Tipp, diesen in die Wohngebäudeversicherung mit einzuschließen.

Du willst wissen, ob sich der Baustein Elementar für dich lohnt? Dann mache den kostenlosen Naturgefahren-Check. Hier erfährst du, wie stark dein Haus von Naturgefahren betroffen ist.

Was kostet eine Wohngebäudeversicherung?

Hier kann ich Dir keinen pauschalen Preis nennen. Da hier viele Faktoren Einfluss nehmen. Der Unterschied erklärt sich zwar auch durch die unterschiedliche Preispolitik der Versicherer, vor allem aber durch die stark unterschiedlichen Leistungen. Es hat schon seinen Grund warum manche Tarife billig sind, meist fehlen dann hier die wichtigsten Absicherungen. Deshalb solltest Du immer erst die Leistungen vergleichen und dann den Preis.

Was bezahlt die Wohngebäudeversicherung?

Die Wohngebäudeversicherung kommt für die Reparatur, den Wiederaufbau oder den Neubau des Hauses auf. In der Regel kommt die Versicherung auch für die Aufräumungs-, Abbruch- und Schuttbeseitigung auf, da dies sehr kostspielig ist, sollte dies unbedingt in Deinem Versicherungsschutz enthalten sein.

Was tun im Schadensfall?

Damit es im Schadensfall zu keinem Streit mit der Regulierung kommt, ist es wichtig, dass Du den Schaden mit Fotos dokumentierst. Auch ein schriftlicher Bericht ist sehr hilfreich. Den Schaden solltest Du immer sofort melden. Je nach Schaden musst Du Notmaßnahmen ergreifen, um Folgeschäden abzuwenden.

Dazu gehört zum Beispiel, dass Du bei einem Leitungswasserschaden den Haupthahn der Wasserleitung zudrehst. Hat ein Sturm das Dach abgedeckt, solltest Du es mit einer Plane verschließen. Eine vollständige Reparatur kann allerdings nicht von Dir verlangt werden. Wie gesagt, es geht um Maßnahmen, mit denen Du weitere Schäden abwenden kannst.

Alles kurz zusammengefasst:

  • Eine Wohngebäudeversicherung ist für Eigentümer keine Pflicht, aber sollte man unbedingt haben.
  • Sie kommt für die Kosten auf, die Entstehen durch Feuer, Leitungswasser, Sturm und Hagel.
  • Sie zahlt die Kosten für die Reparatur, Wiederaufbau oder Neubau des Hauses
  • Die Elementargefahren, wie z.B. Überschwemmung, Rückstauschäden oder Schäden durch Starkregen sind nicht automatisch mitversichert.
  • Der Umfang des Leistungskatalogs ist sehr unterschiedlich. Daher vergleiche hier zuerst die Leistungen bevor Du den Preis vergleichst.

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